Die Digitalisierung in der Pflegebranche ist ein viel diskutiertes Thema. Die scheidende Bundesregierung hat im Juni diesen Jahren den Versuch gestartet, durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) das Gesundheitswesen in Puncto Digitalisierung für die Zukunft vorzubereiten. Doch was genau bringt das Gesetz eigentlich und vor allem, für wen?
Inhaltlich umfasst das DVPMG drei Aspekte: die Telematik, digitale Anwendungen innerhalb der Pflege sowie die digitale Identität der Versicherten. Der Grundgedanke hinter dem Vorhaben sieht eine Vernetzung jedweder Anwendungen innerhalb des Gesundheitsweisen vor. So sorgt beispielsweise eine elektronische Patientenakte für eine digitale Version der herkömmlichen Papierakte. Die sogenannte digitale Identität agiert wie ein Fingerabdruck, mit Hilfe dessen der Patient mühelos zugeordnet werden kann.
Im Bereich der digitalen Anwendungen sind die Vorhaben vielschichtig und umfassen u.a. die Nutzung von Apps zur stärkeren Entlastung der Pflegekräfte. Die Politik erhofft sich dadurch eine bessere Arbeitsattraktivität durch vereinfachte Kommunikation zwischen den Pflegefachkräften untereinander oder mit Pflegeangehörigen. Für Pflegeheime wird indes auch für Entlastung gesorgt, indem die Datenschutz-Folgeabschätzung vom Gesetzgeber durchgeführt werden soll. Dies hat zur Folge, dass kein Datenschutz-Beauftragter herangezogen werden muss und Kosten gespart werden. Der Ausbau der Telematikinfrastruktur bietet die größte Sparte. Insbesondere das Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern soll gestärkt werden, indem neben der E-Mail-Funktion ebenfalls der Videokommunikationsdienst und ein Messegingdienst angeboten werden soll.
„Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für die Pflege nutzbar. Wir erleichtern den Zugang zur Videosprechstunde, entwickeln die elektronische Patientenakte und das E-Rezept weiter. Und die Telematikinfrastruktur bekommt ein nutzerfreundliches Update. Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfester.“
– Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister
Die Pläne des Gesetzes sind eine willkommene Ausrichtung für die Pflege- und Gesundheitsbranche. Das DVPMG soll sowohl für Patienten wie Führungskräfte oder Pflegekräfte eine Erleichterung darbieten. Die Umsetzung soll in den nächsten Jahren bis 2024 vonstattengehen und es bleibt zu hoffen, dass der Zeitrahmen eingehalten wird. Das Potenzial, für eine Entlastung innerhalb der Branche zu sorgen, ist deutlich gegeben. Obwohl es Analysen zufolge zunächst zu einer Mehrbelastung aufgrund der Umstellung kommen wird, sind die langfristigen Folgen von positiver Natur. Die Kosten werden von den Kassen getragen und den Pflegeeinrichtungen wird eine digitale Ausrichtung erleichtert. Nicht zu unterschätzen sind bei dem Gesetz die Verringerung der Bürokratie und die neuen Datenschutz-Regelungen, die den Pflegeheimen Kosten erspart und Pflichten abnimmt.
Das DVPMG ist ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsgerechten digitalen Infrastruktur innerhalb der Pflege- und Gesundheitsbranche. Die Umsetzung wird zeigen, wie ambitioniert die Pläne in der Realität sind.