Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Nutzungsbedingungen
der nevisQ GmbH, Dennewartstraße 25-27, D-52068 Aachen
Version 1.1, Stand 30.06.2022
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Liefer- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „ALB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der nevisQ GmbH („nevisQ“). Die ALB gelten ausschließlich. Den ALB entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden weist nevisQ ausdrücklich zurück. Sie gelten nur, wenn nevisQ der Geltung schriftlich zugestimmt hat.
1.2
nevisQ bietet seine Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB an und ist jederzeit berechtigt, vom Kunden entsprechende Nachweise zu verlangen.
2. Angebot und Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1
Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Produkthardware sowie in die Produkthardware eingebetteter Software gegebenenfalls mit Cloudanbindung sowie gegebenenfalls auch die Installation der Produkthardware beim Kunden, außerdem gegebenenfalls die zeitlich begrenzte Einräumung eines Zugriffsrechts auf das von nevisQ bereitgestellte Kundenportal, welches das Kunden-Frontend sowie Zugriff auf das Backend mittels einer API beinhaltet. Näheres ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produktbeschreibung. Über datenschutzrechtliche Aspekte werden die Parteien gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung abschließen.
2.2
Der Vertragsschluss erfolgt in Form eines schriftlichen Angebots unter Einbeziehung dieser ALB. Das Angebot wird von nevisQ abgegeben und vom Kunden angenommen. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung von nevisQ nach Annahme des Angebots oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, sind von nevisQ abgegebene Angebote unverbindlich und freibleibend.
2.3
Der Kunde ist für die Richtigkeit sämtlicher im Zusammenhang mit dem Auftrag erteilter Informationen, einschließlich Raummaße und Angaben zur Alarmeinheit, selbst und allein verantwortlich. Dem Kunden ist bewusst, dass die von ihm erteilten Informationen Grundlage des Angebots sind und von nevisQ nicht überprüft werden. Sollten sich im Nachhinein Abweichungen ergeben, die zusätzliche Kosten verursachen, trägt der Kunde diese Kosten.
3. Überlassung und Installation der Produkthardware
3.1
Die in der Auftragsbestätigung genauer bezeichnete Produkthardware (zum Beispiel Raumsensor, Bettsensor, Fußleisten, Basisstationen) wird von nevisQ an den Kunden verkauft und geliefert. Für die Gewährleistung gilt Ziffer 8.
3.2
Wenn und soweit vom Kunden beauftragt und Bestandteil des Angebots, wird die Hardware von nevisQ oder einem von nevisQ beauftragten Dritten in den dafür vorgesehenen Räumen installiert und in Betrieb genommen. Die vorgesehenen Räume werden zwischen den Parteien mit der Auftragsbestätigung festgelegt. Spätere Änderungen müssen zwischen den Parteien individuell abgestimmt werden. Der Kunde wird nevisQ oder dem von nevisQ beauftragten Dritten hierzu Zugang zu allen dafür notwendigen Räumen gewähren und nevisQ oder den von nevisQ beauftragten Dritten bei der Installation so gut wie möglich unterstützen. Das umfasst insbesondere eine Räumung der fraglichen Räume durch die jeweiligen Bewohner, die Sicherstellung der Beweglichkeit von Möbeln, hinreichende Sauberkeit sowie die Beendigung von Baumaßnahmen vor Beginn der Arbeiten. Gegebenenfalls müssen auch Zugangsdaten zum WLAN bereitgestellt werden. Der Abschluss der Installation und deren Abnahme (siehe Ziffer 4) erfolgt mit der Inbetriebnahme. Dem Kunden ist bewusst, dass die Standorte der Basisstationen des Raumsensors im Raum von äußeren Gegebenheiten abhängen und ihm daher nur ein eingeschränktes Wahlrecht zusteht.
3.3
Nach Inbetriebnahme erfolgt gegebenenfalls eine kostenlose Einweisung in die Bedienung und Funktionsweise des Produkts, zusätzlich zu den zur Verfügung gestellten Lehrvideos oder einem Benutzerhandbuch.
3.4
Installiert der Kunde die Produkthardware selbst, übernimmt nevisQ keine Haftung für Funktionseinschränkungen, die auf eine fehlerhafte Installation zurückzuführen sind. nevisQ bietet in diesem Zusammenhang gegebenenfalls Unterstützungsleistungen gegen gesonderte Vergütung an.
4. Abnahme der Installation
4.1
Soweit nevisQ oder ein von nevisQ beauftragter Dritter die Produkthardware installiert, unterliegen die Installationsleistungen der Abnahme im Sinne von § 640 BGB. nevisQ wird nach Fertigstellung der Installation den Kunden in Textform (per E-Mail) über die Bereitstellung der Installation zur Abnahme informieren. Der Kunde ist sodann verpflichtet, die Installation unverzüglich, jedoch nicht später als zwei Wochen nach Information über die Bereitstellung, abzunehmen. Nach erfolgter Abnahme erfolgt die Inbetriebnahme durch den Kunden.
4.2
Die Parteien werden in der Regel ein Abnahmeprotokoll fertigen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Soweit Mängel bei der Abnahme festgestellt werden, sind diese in dem Abnahmeprotokoll zu vermerken. Mit Abzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden bzw. den für die Abnahme abgestellten Mitarbeiter des Kunden gilt die Installation als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Produkthardware ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung in Betrieb nimmt oder sich innerhalb von zwei Wochen nach Information über die Bereitstellung zur Abnahme nicht äußert.
5. Rechteeinräumung, Nutzungsumfang
5.1
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gewährt nevisQ dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der überlassenen Software für den bestimmungsgemäßen Einsatz gemäß Angebot. Die Übergabe von Quellcode ist nicht geschuldet, soweit sich nicht aus etwa anwendbaren Open Source Lizenzen (siehe unten Ziffer 5.3) etwas anderes ergibt.
5.2
Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Zur Fertigung weiterer Kopien der Software ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen oder andere Bearbeitungen und Umgestaltungen an der Software vorzunehmen, die Software zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich oder vertraglich ausdrücklich gestattet ist.
5.3
Die überlassene Software enthält gegebenenfalls Bestandteile, die unter so genannten Open Source Lizenzen stehen, die die Bedingungen der Open Source Definition der Open Source Initiative (Stand 2007) erfüllen (abrufbar unter https://opensource.org/osd). Hinsichtlich solcher Bestandteile kann der Kunde weitergehende Nutzungsrechte von den jeweiligen Urhebern und der den jeweiligen Lizenzbedingungen erwerben. Eine Liste der entsprechenden Bestandteile nebst anwendbarer Lizenzen und weiterer verpflichtender Informationen ist abrufbar im nevisCura Portal, unter http://www.nevisq.com/license, im Benutzerhandbuch oder auf Anfrage bei nevisQ.
6. Zugriff auf das Kundenportal
6.1
Je nach Leistungsumfang gemäß des Angebots erhält der Kunde Zugriff auf das Kundenportal.
6.2
Das Kundenportal wird am Routerausgang des Service-Centers, in dem es gehostet wird, zur Verfügung gestellt. Unabhängig von der Anzahl der aktivierten Räume besteht Zugriff auf das Kundenportal für die Dauer dieses Vertrags. Über das Kundenportal können während der Dauer dieses Vertrags einzelne Räume, in denen die Produkthardware installiert ist, aktiviert oder deaktiviert werden. Außerdem können Räume dazugebucht werden. Für die Installation von Produkthardware in neuen Räumen gelten gegebenenfalls die Ziffern 3 und 4.
6.3
Für den Zugriff auf das Kundenportal wird der Kunde aufgefordert, einen Account mit Benutzernamen und Passwort (zusammen „Zugangsdaten“) anzulegen. Der Kunde wird seine Zugangsdaten geheim halten und nevisQ unverzüglich informieren, sobald der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die Zugangsdaten erhalten haben. Der Kunde hat das Recht, im System weitere Benutzer mit Benutzernamen und Passwort anzulegen.
6.4
Der Kunde erhält ab Abnahme der Installation und für die Laufzeit dieses Vertrages das Recht, über das Internet auf das Kundenportal in seiner jeweils aktuellsten Fassung und die dort präsentierten Daten zuzugreifen und die Daten für seine Zwecke auszuwerten und zu verwenden. Dem Kunden ist bewusst, dass aktuelle Daten jeweils nur für aktivierte Räume zur Verfügung gestellt werden.
6.5
Der Kunde erwirbt keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte am Kundenportal, sondern lediglich die in diesem Vertrag beschriebenen Zugriffsrechte.
7.Verfügbarkeit des Kundenportals
7.1
Die Verfügbarkeit des Backends beträgt 99,0% pro Kalenderquartal, wobei die Verfügbarkeit wie folgt gemessen wird:
% Verfügbarkeit = ( [G] – [A] ) / [G] * 100
G = Gesamt-Betriebszeiten in Stunden
A = Gesamtzahl Stunden Ausfallzeit
Ausfallzeiten sind solche Zeiten, in denen das Kundenportal für den Kunden nicht erreichbar ist. Als Ausfallzeit gelten nicht Störungen öffentlicher Telefon- und Datennetze (WLAN), für die nevisQ nicht verantwortlich ist und Ausfälle wegen Wartungsarbeiten (Reparaturen, Installation von Upgrades und Updates). Wartungsarbeiten wird nevisQ in der Regel rechtzeitig vorher ankündigen und nach Möglichkeit nachts durchführen.
7.2
Dem Kunden ist bewusst, dass das Kundenportal auf Servern von Dritten gehostet wird. nevisQ unternimmt sämtliche zumutbaren Maßnahmen, um eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten. nevisQ übernimmt jedoch keine Verantwortung für Schäden, die aus Ausfallzeiten resultieren, die notwendig sind, um die Gebrauchsfähigkeit des Kundenportals zu erhalten oder die auf ein Verhalten des Serverbetreibers zurückzuführen sind. Einschränkungen und die Verhinderung des Gebrauchs können auch aus weiteren Umständen, die außerhalb der Kontrolle von nevisQ liegen, eintreten. Das können zum Beispiel Beeinträchtigungen aufgrund von Handlungen von Dritten, deren Verhalten außerhalb der Kontrolle von nevisQ liegt, technische Bedingungen des Internets und höhere Gewalt sein. Darüber hinaus kann die Hard- und Software, die der Kunde in seinem System verwendet, die Performance des Kundenportals beeinflussen. Die Leistung von nevisQ gilt trotz solcher Beeinträchtigungen als vertragsgemäß.
7.3
Der Kunde wird nevisQ unverzüglich von jeder Gebrauchsverhinderung oder sonstigen Beeinträchtigung der Nutzung des Kundenportals so detailliert wie möglich informieren. nevisQ stellt dafür ein Ticketsystem zur Verfügung, welches der Kunde nutzen soll. Informiert der Kunde nevisQ nicht unverzüglich über Beeinträchtigungen, findet § 536c BGB Anwendung.
8. Gewährleistung
8.1
nevisQ gewährleistet, dass das zur Verfügung gestellte Produkt bei vertragsgemäßem Einsatz der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die seine Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern. Besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenschaften der Software oder Produkthardware stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar.
8.2
Die Datenübertragung innerhalb des Produkts ist gegebenenfalls auch von der Leistung Dritter abhängig, auf die nevisQ keinen Einfluss hat. Für die Datenübertragung über die von Dritten betriebenen Netze übernimmt nevisQ daher keine Gewähr.
8.3
Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel.
8.4
Der Kunde hat Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen sowie unter genauer Angabe des Störungsbildes nach Möglichkeit über das von nevisQ zur Verfügung gestellte Ticketsystem zu melden. Der Kunde erhält dann eine Bestätigungs-E-Mail über Zeit und Inhalt der Fehlermeldung. Der Kunde hat die Bestätigungs-E-Mail nach Eingang umgehend zu kontrollieren und eventuell vorhandene Fehler unverzüglich zu melden. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
8.5
Soweit ein Mangel vorliegt, ist nevisQ nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache bzw. einem mangelfreien Softwarestand berechtigt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von nevisQ über.
8.6
Kommt nevisQ ihrer Pflicht zur Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Ziffer 11.
8.7
Die Haftung für Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien sowie die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch vorstehende Bestimmungen (insbesondere Absatz 7) nicht berührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen bzw. Gewährleistungsfristen.
8.8
Für den Fall, dass die überlassene Software Rechte Dritter verletzt, hat nevisQ das Recht, dem Kunden (a) einen Workaround zur Verfügung zu stellen, der die Rechtsverletzung umgeht und die Funktionalität des Produkts nicht wesentlich einschränkt, oder (b) die fragliche Software, gegebenenfalls einschließlich des betroffenen Geräts, auszutauschen und neu zur Verfügung zu stellen. Kann nevisQ die Rechtsverletzung auch nach zweimaliger Setzung einer angemessenen Frist durch den Kunden nicht beseitigen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder im Rahmen der Regelungen in Ziffer 11 den ihm entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1
Die Einsatzbedingungen für Hardware und Software ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß Auftragsbestätigung. nevisQ ist von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere von ihrer Gewährleistungsverpflichtung, befreit, solange der Kunde die vertraglich festgelegten Einsatzbedingungen nicht schafft.
9.2
Der Kunde ist verpflichtet, nevisQ bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kunde stellt nevisQ erforderliche Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
9.3
Verzögerungen durch die ausbleibende oder verspätete Erbringung notwendiger Mitwirkungsleistungen des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.
9.4
Dem Kunden ist bewusst, dass nevisQ bei der Erbringung von Leistungen teilweise von Vorleistungen und der Belieferung durch Dritte abhängig ist. Soweit nevisQ darlegen kann, dass eine Verzögerung durch verspätete oder ausbleibende Leistung oder Belieferung durch Dritte entstanden ist, gehen solche Verzögerungen nicht zu Lasten von nevisQ.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
10.1
Die vom Kunden zu zahlende Vergütung sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, unverzüglich zu begleichen.
10.2
Die vom Kunden zu zahlende Vergütung sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, unverzüglich zu begleichen.
10.3
Zusätzliche Leistungen von nevisQ, die nicht Vertragsbestandteil sind und vom Kunden zusätzlich beauftragt werden, werden gemäß der im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuellen Preisliste von nevisQ berechnet.
10.4
Unbeschadet sonstiger Rechte von nevisQ ist nevisQ im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, jegliche noch ausstehende Lieferung oder Leistung aufgrund des Vertrages oder anderer gleichartiger Verträge aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags zurückzuhalten.
10.5
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von nevisQ anerkannt sind. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Haftung
11.1
Die Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und den nachfolgenden Bestimmungen.
11.2
Dies vorausgeschickt, gelten für die Haftung von nevisQ die folgenden Haftungsgrenzen:
11.2.1
Für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, aus der gesetzlichen Produkthaftung und für vorsätzlich verursachte Schäden haftet nevisQ unbegrenzt, ebenso wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft.
11.2.2
Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung begrenzt auf EUR 500.000 pro Jahr.
11.2.3
Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
11.2.4
Im Übrigen ist die Haftung begrenzt auf den für die in diesem Vertrag geregelten Sachverhalte typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
11.3
Die vereinbarten Spezifikationen des Produkts begründen keine Beschaffungsgarantie oder sonstige Zusicherung einer Eigenschaft.
11.4
Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von nevisQ im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.5
Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Sicherung der von ihm im Kundenportal verwendeten Daten selbst verantwortlich. nevisQ haftet nicht für Schäden, die bei einer ordnungsgemäßen Sicherung der vorgenannten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Datenschutzrechtliche Aspekte bezüglich personenbezogener Daten werden gesondert geregelt.
11.6
Die Überwachungsfunktion des Produkts ist nicht geeignet, die persönliche Pflege und Überwachung durch das Pflegepersonal zu ersetzen, sondern dient lediglich deren Unterstützung. Für Fälle, in denen ein Schaden durch einen ordnungsgemäßen und regelmäßigen Einsatz des Pflegepersonals hätte vermieden werden können, ist die Haftung von nevisQ ausgeschlossen.
11.7
nevisQ haftet insbesondere nicht bei
-
Nichtbeachtung dieses Benutzerhandbuches;
-
fehlerhafter Installation von nevisCura Produkten;
-
Fehlern, die durch angebundene Drittgeräte verursacht wurden;
-
fehlender Kompatibilität zu Drittanbieter-Produkten;
-
unsachgemäßer Verwendung der nevisCura-Produkte und deren Zubehör;
-
Verwendung nicht-zugelassener Ersatzteile;
-
technischen Veränderungen an den nevisCura Produkten, die nicht durch Mitarbeiter von nevisQ oder ohne die ausdrückliche Anweisung durch nevisQ durchgeführt wurden.
12. Höhere Gewalt
Die Überwachungsfunktion des Produkts ist nicht geeignet, die persönliche Pflege und Überwachung durch das Pflegepersonal zu ersetzen, sondern dient lediglich deren Unterstützung. Für Fälle, in denen ein Schaden durch einen ordnungsgemäßen und regelmäßigen Einsatz des Pflegepersonals hätte vermieden werden können, ist die Haftung von nevisQ ausgeschlossen.
13. Fristen und Termine
13.1
Vereinbarte Fristen und Termine sind stets unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
13.2
Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller Fragen voraus. Falls Anzahlungen des Kunden vereinbart sind, beginnt die Lieferzeit erst mit Eingang der Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von nevisQ setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
13.3
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung bestehen nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 11.
14. Vertragslaufzeit der Softwarelizenz und Kündigung
14.1
Je nach Leistungsumfang der Auftragsbestätigung ist der Kunde für die aus der Auftragsbestätigung ersichtlichen Dauer berechtigt, auf das Kundenportal zuzugreifen. Der Vertrag ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ordentlich kündbar. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um den Zeitraum der eingangs vereinbarten Vertragslaufzeit. Mit dem Ende des Vertrags besteht kein Zugriff mehr auf das Kundenportal
14.2
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Nichteröffnung eines beantragten Insolvenzverfahrens mangels Masse stellt einen wichtigen Grund im Sinne dieser Ziffer 14.2. dar.
14.3
Kündigungen und Re-Aktivierungen einzelner Räume, in denen die Produkthardware installiert ist, können über das Kundenportal vorgenommen werden. Die Kündigung dieses Vertrags bedarf der Schriftform, wobei E-Mail diesem Schriftformerfordernis nicht genügt.
15. Einsatz von Unterauftragnehmern
nevisQ kann zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Unterauftragnehmer einsetzen.
16. Vertraulichkeit, Datenschutz
16.1
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsverhandlung und -erfüllung erlangten vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.
16.2
Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies die jeweilige Partei zu vertreten hat, oder die der jeweiligen Partei von einem Dritten rechtmäßiger Weise ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder die von der jeweiligen Partei nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder die von der anderen Partei zur Bekanntmachung schriftlich frei gegeben worden sind.
16.3
Der Kunde sorgt dafür, dass nevisQ alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für nevisQ für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
17. Schlussbestimmungen
17.1
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von nevisQ an Dritte übertragen werden
17.2
Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von nevisQ Gerichtsstand; nevisQ ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
17.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
17.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ALB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ziel der Parteien am nächsten kommt.
18. Entsorgung
18.1 Elektroaltgeräte
nevisQ übernimmt als Hersteller die Entsorgungsverantwortung für seine B2B-Produkte aus eigener Produktion, um diese in einen hochwertigen Wiederverwertungs- bzw. Recyclingprozess rückzuführen. Für solche Geräte von anderen Nutzern als private Haushalte, also die gewerblich oder in öffentlichen Einrichtungen genutzt wurden (B2B-Geräte), bieten wir die Möglichkeit der Anlieferung zu bzw. Abgabe bei uns. Die hierbei entstehenden Kosten für die Rückgabe und die Entsorgung der Altgeräte sind vollständig vom Kunden zutragen. Auf www.nevisQ.com/recycling oder über beratung@nevisq.com sind ausführliche Informationen zum Thema der Altgeräte-Entsorgung sowie die Möglichkeit, eine Anfrage zur Entsorgung zu stellen, erhältlich.
18.2 Verpackungen
Für Versand- und Umverpackungen ist nevisQ systembeteiligungspflichtig und beteiligt sich entsprechend an den dualen Systemen in Deutschland. Diese sorgen für eine fachgerechte Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle. Verpackungsmaterialien sind hierbei wertvolle Rohstoffe und können in vielen Fällen weiter genutzt oder wiederverwertet werden. Entsorgen Sie daher die Verpackungsmaterialien umweltgerecht und beachten Sie die örtlich geltenden Entsorgungsvorschriften.
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